Honorar

Kann ich mir einen Anwalt leisten?

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach den Bestimmungen des  Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das Honorar bemisst sich in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert. Die Kosten für einen ersten Beratungstermin sind gesetzlich auf einen Betrag von 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer gedeckelt. In einer Vielzahl von Fällen muss der Rahmen allerdings nicht ausgeschöpft werden.

Es ist für uns selbstverständlich, Ihnen bereits bei der Erstberatung einen individuellen Kostenrahmen an die Hand zu geben. In geeigneten Fällen ist eine Honorarvereinbarung zu treffen.

Auch im weiteren Mandatsverhältnis ist für uns die Kostentransparenz stets ein wichtiges Anliegen.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Wir kümmern uns um die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und übernehmen unverzüglich nach Mandatierung die Deckungsanfrage.

Weiter gewährt der Staat für den Fall, dass Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Kostentragung von Beratung oder Prozessführung nicht zulassen, Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.

Die Einzelheiten bringen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch nahe.

Wir sind für Sie da

Birgitta Englberger und Benedikt Wolf

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Rechtsanwältin
Birgitta Englberger

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Rechtsanwalt
Benedikt Wolf

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